Freier und unabhängiger Sachverständiger
für Kraftfahrzeugschäden
und Bewertung
Seit
1987 ihr Gutacher für alle (Un-) Fälle!
Der Geschädigte im Haftpflichtschadensfall hat das Recht auf
einen Sachverständigen seiner Wahl.
Die Versicherung bietet oft ihr Schadensmanagement an, das bedeutet sie
übernimmt die komplette Abwicklung des Schadens und beauftragt
einen eigenen Gutachter oder den Gutachter einer
Sachverständigenorganisation mit der die Versicherung einen
Rahmenvertrag unterhält!
Lassen Sie sich nicht darauf ein, denn jeder arbeitet im Sinne seines
Auftraggebers und Mitarbeiter dieser Organisationen sind nicht auf
zufriedene Kunden angewiesen!
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